Ausbildung im BauHauptgewerbe – Informationen zur dualen Bauausbildung
Du hast die einfache Berufsbildungsreife und Interesse an handwerklicher Arbeit? Dann ist die Ausbildung in den Berufen des Bauhauptgewerbes etwas für dich.
Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft
In der Bauwirtschaft gibt es zwei Ausbildungswege, die von Beginn an eigenständig gewählt werden:
- 2-jährige Ausbildung → Abschluss als Facharbeiter/in
- 3-jährige Ausbildung → Abschluss als Geselle/Gesellin
Beide Wege werden über das duale System absolviert – im Betrieb, der Berufsschule und im Lehrbauhof.
2-jährige Ausbildung – Facharbeiterabschluss
Nach zwei Jahren erwerben Auszubildende den anerkannten Abschluss als Facharbeiter/in, beispielsweise als:
- Hochbaufacharbeiter/in
- Tiefbaufacharbeiter/in
- Ausbaufacharbeiter/in
In dieser Ausbildung werden grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Baufachbereich vermittelt.
3-jährige Ausbildung – Gesellenabschluss
Die dreijährigen Ausbildungsberufe führen direkt zum Gesellenbrief. Auszubildende spezialisieren sich von Beginn an in einem Bauberuf, zum Beispiel:
- Maurer/in
- Straßenbauer/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Zimmerer/Zimmerin
Der Abschluss erfolgt über die gestreckte Abschlussprüfung (GAP): Teil I findet im 4. Ausbildungshalbjahr statt (Gewichtung 40 %), Teil II am Ende der Ausbildung (Gewichtung 60 %).
Ablauf der Bauausbildung
Die Ausbildung erfolgt in unserer Region meist im Blockunterricht. Dabei wechseln sich Praxis und Theorie in bestimmten Zeitabschnitten ab.
Pflicht-ÜLU-Wochen pro Ausbildungsjahr im Lehrbauhof
1. Lehrjahr
2-jährig & 3-jährig
Pflicht
Wahl
2. Lehrjahr
2-jährig & 3-jährig
Pflicht
Wahl
3. Lehrjahr
nur 3-jährige Berufe
Pflicht
Wahl
Wahlwochen werden auf Wunsch des Ausbildungsbetriebs gebucht. Auszubildende in 3-jährigen Berufen haben bei weniger als 55 % in Teil I der Abschlussprüfung Anspruch auf 2 zusätzliche Wahlwochen im 3. Jahr.
Der Fokus liegt auf deiner Spezialisierung im gewählten Bauberuf und der Vorbereitung auf Teil II der gestreckten Abschlussprüfung.
Hinweis: Neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2026
Alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen, richten sich nach der neu geordneten Ausbildungsverordnung für die Bauberufe. Bestehende Ausbildungsverhältnisse laufen nach den bisherigen Regelungen weiter. Absolventen eines 2-jährigen Facharbeiterabschlusses nach alter Verordnung haben bis zum 31. Juli 2030 die Möglichkeit, ihre Ausbildung nach den bisherigen Regelungen in einem 3-jährigen Beruf fortzusetzen.
Downloads / Links
Für Azubis
- Turnusplan Jan–Aug 2026
- Turnusplan Sept–Dez 2025
- Werkstattordnung
- Infoschreiben für neue Azubis
- Einladung ÜLU
Für Betriebe
Verordnungen & Links
Interessiert an einer Ausbildung im Bauhauptgewerbe?
Wenn du interessiert bist an einer Ausbildung im Bauhauptgewerbe, dann nimm gerne mit uns, als deiner überbetrieblichen Ausbildungsstätte, Kontakt auf.

