Neue Ausbildungsordnung im Bauhauptgewerbe ab 1. August 2026
Ab dem 1. August 2026 tritt eine umfassende Neuordnung der Ausbildungsberufe im deutschen Bauhauptgewerbe in Kraft. Die neue Ausbildungsverordnung wurde im Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und betrifft alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Datum neu beginnen.
Was ändert sich?
Die bisherige Stufenausbildung wird abgelöst. Stattdessen gibt es künftig zwei
eigenständige Ausbildungswege:
Die zweijährigen Ausbildungsberufe (Hochbaufacharbeiter/in, Tiefbaufacharbeiter/in, Ausbaufacharbeiter/in) führen direkt zum Facharbeiterabschluss.
Die dreijährigen Ausbildungsberufe (Maurer/in, Zimmerer/Zimmerin, Straßenbauer/in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in) schließen mit der neuen gestreckten Abschlussprüfung (GAP) ab: Teil I findet im 4. Ausbildungshalbjahr statt, Teil II am Ende der Ausbildung.
Außerdem wurden zwei Berufsbezeichnungen im Tiefbau aktualisiert:
- Kanalbauer wird zu: Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik
- Rohrleitungsbauer wird zu: Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik
Was bedeutet das für laufende Ausbildungsverhältnisse?
Bestehende Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2026 geschlossen wurden, laufen nach den bisherigen Regelungen weiter. Absolventen des bisherigen zweijährigen Facharbeiterabschlusses haben bis zum 31. Juli 2030 die Möglichkeit, ihre Ausbildung nach den alten Regelungen in einem dreijährigen Beruf fortzusetzen.
Die neue Ausbildungsverordnung steht auf unserer Ausbildungsseite zum Download bereit.

